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  • Rückerstattung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge / Dividenden – Ein umfassender Leitfaden für österreichische Anleger

    Vorab: Alle bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und dokumentiert. Eine Haftung auf Richtigkeit oder Aktualität kann nicht übernommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Wer als österreichischer Anleger in ausländische Aktien investiert und dabei Dividenden erhält, sieht sich oft mit dem komplexen Thema der Quellensteuer konfrontiert. Diese wird direkt im Ausland von den erhaltenen Dividenden einbehalten, kann aber unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Dieser umfassende Leitfaden erklärt, wie die Rückerstattung ausländischer Quellensteuer in Österreich funktioniert und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Sie als österreichischer Anleger von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren können.

    Was ist Quellensteuer?

    Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt im Quellenstaat (dem Land des ausschüttenden Unternehmens) von Kapitalerträgen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten wird. Sie wird unmittelbar bei der Ausschüttung abgezogen, bevor der Betrag an den Empfänger weitergeleitet wird.

    Für österreichische Anleger bedeutet dies eine potenzielle Doppelbesteuerung – der denkbar schlechteste Fall: Die Dividende wird sowohl im Ausland besteuert (durch die Quellensteuer) als auch in Österreich (durch die Kapitalertragsteuer von 27,5%). Um diese ungerechtfertigte Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

    Funktionsweise der Doppelbesteuerungsabkommen

    Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wie hoch die Quellensteuer maximal sein darf und welche Beträge in Österreich angerechnet oder zurückgefordert werden können. Die Abkommen enthalten typischerweise folgende Regelungen:

    • Reduzierte Quellensteuersätze: Statt der regulären inländischen Steuersätze gelten oft niedrigere Sätze für Ausländer
    • Anrechnungsverfahren: Die ausländische Quellensteuer wird auf die österreichische Steuer angerechnet
    • Erstattungsverfahren: Überschüssige Quellensteuer kann zurückgefordert werden

    In der Regel werden 15% der Quellensteuer angerechnet und es sind in Österreich dann lediglich noch 12,5% österreichische Kapitalertragsteuer fällig.

    Beispiel: Quellensteuer auf Dividenden aus Belgien

    Quellensteuersatz Belgien: 30%

    SteuernBeträge
    Brutto-DividendeEUR 1.000,00
    Quellensteuer Belgien30%EUR 300,00
    Kapitalertragsteuer Österreich
    27,5% KESt
    – 15% anrechenbar Quellensteuer
    = 12,5% tatsächliche KESt in Österreich
    12,5%EUR 125,00
    Netto-DividendeEUR 575,00
    Gesamte Steuerbelastung42,5%EUR 425,00
    Rückforderbare Quellensteuer Belgien
    42,50% Gesamtbelastung
    – 27,50% “KESt-Deckelung” in Österreich
    = 15,00%
    15%EUR 150,-

    Beispiel: Quellensteuer auf Dividenden aus Deutschland

    In Deutschland beträgt die Quellensteuer 26,375% (bestehend aus 25% deutscher Abgeltungssteuer plus davon noch 5,5% Solidaritätszuschlag)

    SteuernBeträge
    Brutto-DividendeEUR 1.000,00
    Quellensteuer Deutschland26,375%EUR 263,75
    Kapitalertragsteuer Österreich
    27,5% KESt
    – 15% anrechenbar Quellensteuer
    = 12,5% tatsächliche KESt in Österreich
    12,5%EUR 125,00
    Netto-DividendeEUR 611,25
    Gesamte Steuerbelastung38,875%EUR 388,75
    Rückforderbare Quellensteuer Deutschland
    38,875% Gesamtbelastung
    – 27,50% “KESt-Deckelung” in Österreich
    = 11,375% Rückforderbare Quellensteuer
    11,375%

    Anbei findest du ein Beispiel für eine Dividendenabrechnung eines belgischen Unternehmens (Zahltag: 23.05.2025). Sehr schön – hier im Falle von Flatex – ist die Aufstellung in der Abrechnung der bezahlten Quellensteuer (Screenshot – Pkt. 1) als auch die Darstellung der anrechenbaren Quellensteuer und der rückforderbaren Quellensteuer (Pkt. 2), heißt du sieht sofort bei jeder Dividendenabrechnung, ob du hier eine Rückforderung beantragen kannst, oder nicht.

    Quellensteuer Anrechenbare Quellensteuer Rückforderbare Quellensteuer - Beispiel Belgien
    Quellensteuer Anrechenbare Quellensteuer Rückforderbare Quellensteuer – Beispiel Belgien

    Ein kleiner Nachteil bei Flatex – für die Berechnung der Dividende knöpfen sie dir pauschal nochmal EUR 5,90 je Dividendenausschüttung ab, sofern die Dividende mehr als EUR 15,- nach Steuern und Abgaben beträgt. Ausgenommen davon sind Dividenden aus Deutschland und Österreich. (Stand: 05/2025)

    Länderspezifische Quellensteuer-Übersicht

    Länder, die keine Quellensteuer einbehalten

    Es gibt auch Länder, die keine Quellensteuer erheben und somit keine Rückerstattung erforderlich machen. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise:

    • Brasilien
    • Irland
    • Großbritannien
    • Hong Kong
    • Liechtenstein
    • Singapur

    Länder mit bis zu 15% Quellensteuer

    Bei folgenden Ländern hast du noch keinen Aufwand mit der Rückforderung der Quellensteuer, da diese zur Gänze bereits durch deinen steuereinfachen Broker korrekt berechnet und angerechnet werden. Zu zahlst somit die an der Quelle anfallenden Steuern bis maximal 15%, welche direkt an die Kapitalertragsteuer in Österreich angerechnet werden und somit die standardmäßige Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5% nicht überschritten werden.

    LandReguläre Quellensteuer
    Niederlande15%
    Luxemburg15%
    Tschechien15%
    Ungarn15%
    Kroatien10%
    Mexico10%
    Japan15%
    Slowakei10% (zuvor 7%)
    Argentinien10%
    Polen15%
    Frankreich15% (bis zu 30% möglich)

    Länder mit über 15% Quellensteuer

    Anbei nun eine Liste jener Länder, die Quellensteuern über 15% eingeben und eine entsprechende Rückforderung der zu viel bezahlten Quellensteuer zulässig und auch zu empfehlen ist, sofern der Aufwand auch tatsächlich dafür steht.

    LandAngewendete QuellensteuerAnrechenbare QuellensteuerAntragsfrist
    Deutschland26,375%15%4 Jahre
    Schweiz35%15%3 Jahre
    Italien26%15%48 Monate
    Belgien30%15%3 Jahre
    Portugal28%15%4 Jahre
    Dänemark27%15%3 Jahre
    Spanien19%15%4 Jahre
    Vereinigtes Königreich20%15%4 Jahre
    Norwegen25%15%3 Jahre
    Schweden25%15%6 Jahre
    Finnland20%15%3 Jahre
    Slowenien27,5%15%3 Jahre
    USA30%15%3 Jahre
    Kanada25%15%4 Jahre
    Japan20,42%15%3 Jahre

    Anmerkung: Die Fristen beziehen sich auf Jahre nach der Dividendenzahlung bzw. nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. Genaue Fristberechnung sollte im Einzelfall geprüft werden.

    Weitere Quelle: https://taxsummaries.pwc.com/quick-charts/withholding-tax-wht-rates

    Rückerstattungsformulare und Informationen für Quellensteuern je Land

    Anbei eine Liste von Formularen & Links zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer aus den jeweiligen Länden. Eine vollständige und auch regelmäßig aktualisierte Liste findet man beim Bundesministerium für Finanzen. (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/quellensteuerformulare-von-dba-partnerstaaten/formulare-dba-partner.html)

    Land / StateFormulare & Informationen
    BelgienAnleitung & Formulare – “Reimbursement of the withholding tax
    BulgarienFormular (bularisch)
    ChinaFormular (chinesisch)
    KanadaWebsite mit allen Informationen (englisch)
    Formular – Application for Refund of Part XIII Tax Withheld
    KroatienFormular (kroatisch & englisch)
    DänemarkDetails & Online-Antrag (deutsch & englisch)
    FinnlandFormular (englisch)
    Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
    FrankreichFormular (englisch)
    Die Quellensteuer für ausländische Investoren wurde 2018 auf 12,8% gesenkt. Dennoch werden idR vom Broker bzw. der Verwahrstelle bzw. Depotbank vor Abzug noch 30% abgezogen.
    DeutschlandAnleitung von Klaus zur Rückforderung deutscher Kapitalertragssteuer
    GriechenlandFormular (griechisch & englisch)
    IrlandAnleitung & Formulare (englisch)
    IsraelRelief from withholding tax (englisch)
    ItalienFormular A – für Dividenden (englisch)
    Informationen & Kontaktdaten für Rückfragen (englisch)
    Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
    JapanFormular für Dividenden (japanisch & englisch)
    alle Formular (englisch)
    LuxemburgAntrag auf Rückerstattung der luxemburgischen Abzugsteuer auf Dividenden (deutsch & englisch)
    alle Formulare (auch auf Deutsch)
    NeuseelandAnleitung (englisch)
    NiederlandeAntrag & Anleitung (deutsch)
    Alle Formulare (englisch)
    PortugalForm mod. 22 (portugiesisch & englisch) – RFI (Claim for repayment of Portuguese tax on dividends from shares and interest from debt securities)
    Form mod. 23 (portugiesisch & englisch) – RFI (Claim for repayment of portuguese tax on royalties, dividends and interest)
    Website mit allen Informationen (portugiesisch)
    SpanienQuellensteuerformulare vom Finanzamt Österreich zur Verfügung gestellt. (möglicherweise veraltet)
    Umfangreiche Anleitung der spanischen Steuerbehörden auf Deutsch
    Anleitung von Robby (für Deutschland) – digitaler Antrag für Deutschland, eventuell auch hilfreich für Österreich.
    SchwedenInformationen (englisch)
    Formular (schwedisch & englisch)
    Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
    SchweizFormulare für Österreich
    Formular wird als QDF und nicht als PF bereitgestellt, daher braucht du eine eigene Software für das Öffnen des Formulars – Download snapform Viewer (Freeware)
    Für die Rückforderung aus der Schweiz ist ein sogenannter Tax Voucher erforderlich. Dieser kostet aktuell bei Flatex EUR 5,90 und ist über das Support-Formular im eingeloggten Bereich anzufordern.
    Anleitung von Robby (für Deutschland) als Hilfestellung. Deutschland hat jedoch bereits eine digitale Formularstrecke.

    Wichtige Fristen und Besonderheiten

    Antragfristen nach Ländern

    LandAntragsfristBesonderheiten
    Deutschland4 Jahre nach Ablauf des KalenderjahresVereinfachtes Verfahren möglich
    Schweiz3 Jahre nach Ablauf des SteuerjahresOft direkte Abwicklung über Bank
    Frankreich2 Jahre nach der DividendenzahlungKürzeste Frist in Europa
    Italien48 Monate nach der Steuereinbehaltung
    Belgien3 Jahre nach der Dividendenzahlung
    Portugal4 Jahre nach der Steuereinbehaltung
    Dänemark3 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres
    USA3 Jahre nach der DividendenzahlungUmfangreiche Dokumentation erforderlich

    Besondere Verfahren

    Deutschland: Seit 2024 gibt es ein vereinfachtes Verfahren für österreichische Anleger. Die Rückerstattung kann bereits bei der deutschen depotführenden Bank beantragt werden, wenn diese am besonderen Erstattungsverfahren teilnimmt.

    Schweiz: Die Schweiz bietet ein vereinfachtes Verfahren für Anleger aus DBA-Staaten. Viele Schweizer Banken nehmen direkt nur die reduzierte Quellensteuer ab, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

    Antragstellung und Verfahren

    Österreichische Anleger müssen Quellensteuerrückerstattungen eigenständig bei den ausländischen Steuerbehörden beantragen. Die österreichischen Depotbanken bieten hierbei grundsätzlich keine Unterstützung bei der Durchführung der Rückerstattungsverfahren an.

    Erforderliche Schritte:

    1. Beantragung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim österreichischen Finanzamt
    2. Ausfüllen der länderspezifischen Rückerstattungsformulare
    3. Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
    4. Fristgerechte Einreichung bei der ausländischen Steuerbehörde
    5. Nachverfolgung des Antrags und gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen

    Wichtige Fristen beachten: Die Rückerstattungsfristen variieren erheblich zwischen den Ländern und beginnen meist mit dem Jahr der Dividendenzahlung zu laufen.

    Das klingt jetzt auf den ersten Blick alles halb so wild. Wer jedoch – wie bespielsweise Klaus – das Spiel schon einmal selbst durchgespielt hat, braucht vielleicht doch etwas Nerven. Klaus hat in seinem Substack eine Schritt für Schritt Anleitung zusammengestellt, wie die Rückforderung der Quellensteuer auf Dividenden von deutschen börsennotierten Unternehmen gelingt: https://ausmsueden.substack.com/p/fur-osterreich-ruckforderung-zu-viel

    Steuerliche Behandlung in Österreich

    Die steuerliche Behandlung von Dividenden und Quellensteuerrückerstattungen in Österreich folgt klaren Regeln:

    Besteuerung der Dividende: Ausländische Dividenden unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer von 27,5% auf den Bruttobetrag.

    Anrechnung der Quellensteuer: Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zur Höhe des im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Satzes auf die österreichische KESt angerechnet. Der anrechenbare Betrag ist auf die österreichische Steuer beschränkt.

    Rückerstattungsbeträge: Zurückerstattete Quellensteuer stellt keinen zusätzlichen steuerpflichtigen Ertrag dar, sondern ist lediglich die Korrektur einer zu hoch einbehaltenen ausländischen Steuer.

    Entwicklungen und Ausblick

    Digitalisierung der Verfahren

    Viele Steuerverwaltungen arbeiten an der Digitalisierung ihrer Rückerstattungsverfahren:

    • Online-Anträge: Zunehmend können Anträge elektronisch eingereicht werden
    • Automatisierte Verfahren: Entwicklung von Systemen zur automatischen Bearbeitung
    • Internationale Kooperation: Bessere Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen

    Regulatorische Änderungen

    Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der Quellensteuerverfahren:

    • FASTER-Initiative: Vereinheitlichung der Erstattungsverfahren in der EU
    • Digitale Lösungen: Entwicklung grenzüberschreitender digitaler Plattformen
    • Fristvereinheitlichung: Angleichung der Rückerstattungsfristen zwischen den Mitgliedstaaten

    Fazit

    Die Rückerstattung ausländischer Quellensteuer ist ein komplexes, aber lohnendes Unterfangen für österreichische Anleger. Die Beispielrechnungen zeigen, dass sich bei größeren Dividendenbeträgen erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Während der bürokratische Aufwand nicht zu unterschätzen ist, haben moderne Depotbanken zunehmend Serviceangebote entwickelt, die den Prozess erheblich vereinfachen.

    Für eine erfolgreiche Rückerstattung sind gründliche Vorbereitung, vollständige Dokumentation und die Einhaltung der länderspezifischen Fristen entscheidend. Die Investition in Zeit und gegebenenfalls professionelle Unterstützung zahlt sich bei größeren Anlagebeträgen definitiv aus.

    Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Harmonisierung der Verfahren wird die Quellensteuerrückerstattung in Zukunft voraussichtlich einfacher und effizienter werden. Bis dahin bleibt sie jedoch eine wichtige Möglichkeit für österreichische Anleger, ihre Steuerlast bei internationalen Investments zu optimieren und eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung zu vermeiden.

  • Optionshandel – Optionen handeln

    Nicht nur Börsenprofis, auch immer mehr Kleinanleger interessieren sich für den Handel mit Optionen. Aber was ist das überhaupt genau, wie funktioniert es, worauf muss man achten und ist der Handel mit Optionen auch für Börsen-Neulinge geeignet?

    Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

    Die Grundlagen des Optionshandels

    Beim Handel mit Optionen erwirbt der Käufer einer Option das Recht, einen gewissen Basiswert wie beispielsweise eine Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens für einen vorher vereinbarten Preis zu kaufen oder verkaufen. Eine Verpflichtung dieser Option nachzukommen gibt es für den Käufer der Option nicht, der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den jeweiligen Basiswert zum vorher vereinbarten Preis zu kaufen oder verkaufen.

    An einem einfachen Beispiel verdeutlicht funktioniert das so:

    Angenommen, Sie bewohnen eine Eigentumswohnung. Beruflich müssen Sie jedoch in 12 Monaten ins Ausland ziehen und Sie möchten die Eigentumswohnung dann verkaufen. Ein Kollege, der zum gleichen Zeitpunkt an Ihren jetzigen Wohnort ziehen wird, meldet Interesse an. Ihm bieten Sie nun an, eine Option auf Ihre Eigentumswohnung zu kaufen. Da die Preise auf dem Immobilienmarkt schwanken und beide Seiten eine gewisse Sicherheit haben möchten, treffen Sie eine Vereinbarung. Sie einigen sich auf einen Kaufpreis und der Kollege zahlt Ihnen 500 € und sichert sich dafür das Recht, die Wohnung zu einem vereinbarten Zeitpunkt im nächsten Jahr zu diesem Preis zu kaufen. Steigen die Immobilienpreise in Ihrer Wohngegend nun innerhalb der nächsten 12 Monate an, macht der Kollege ein gutes Geschäft. Sie selbst haben den Vorteil, dass Sie die Eigentumswohnung zum gewünschten Zeitpunkt zu einem akzeptablen Preis verkaufen konnten.

    Hat der Kollege nun aber in der Zwischenzeit eine Immobilie gefunden, die ihm besser zusagt, muss er die Option nicht wahrnehmen. In dem Fall haben Sie 500 € und können die Eigentumswohnung anderweitig verkaufen.

    Entstehungsgeschichte der Optionen

    Entstanden ist dieser Handel mit Optionen übrigens aus dem Tulpenhandel in Holland im 17. Jahrhundert.

    Aufgrund einer sehr großen Nachfrage nach den in der Jahrhundertwende aus der Türkei eingeführten Tulpen, die von niederländischen Züchtern veredelt und in immer bunteren Farben gezüchtet wurden, entschieden sich immer mehr Handwerker, die mit ihrer Arbeit nur sehr wenig Geld verdienten, auf den lukrativen Handel mit Tulpen umzusteigen. Aufgrund der enorm großen Nachfrage wurden dabei immer öfter auch Tulpenzwiebeln gehandelt, die sich noch im Boden befanden und die daher erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich verkauft werden konnten.

    Der Verkäufer sagte dem Käufer also zu, dass dieser zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Menge an Tulpenzwiebeln zu einem bestimmten Preis von ihm kaufen könne. Der Käufer zahlte dem Verkäufer dafür eine Gebühr und die Option war geboren.

    Anders als heute bestand für den Tulpenkäufer im 17. Jahrhundert jedoch eine Ausübungspflicht, er musste die Zwiebeln also kaufen, egal wie sich der Markt bis dahin entwickelte und das wurde vielen Käufern zum Verhängnis, denn irgendwann brach der Markt ein und die Käufer mussten Tulpenzwiebeln für 1.000 Gulden abnehmen, die nur noch 100 Gulden wert waren.

    Long & short, Call & Put, amerikanisch und europäisch

    Wer mit Optionen handeln möchte, der kann zwischen unterschiedlichen Variationen wählen.

    Eine dieser Variationen besteht im Optionshandel im europäischen oder amerikanischen Stil.

    Wer sich für die amerikanische Variante entscheidet, der kann seine Option über die gesamte Laufzeit hinweg vom ersten bis zum letzten Tag ausüben, wann immer es ihm passend erscheint. Bei der europäischen Variation kann die Option nur an einem vertraglich vereinbarten Verfallstag ausgeübt werden. Die Frage amerikanisch oder europäisch hat also nichts mit Handelsplätzen oder ähnlichem zu tun, sondern bezeichnet zwei unterschiedlich Stile des Optionshandels.

    Eine weitere Frage ist, ob man sich für eine Long-Option oder eine Short-Option entscheidet. Dies hat nun wiederum nicht etwa mit der Laufzeit zu tun, sondern damit, ob der Anleger darauf setzt, dass der Basiswert, also die Aktie oder ein anderer Wert, auf den er eine Option erworben hat, im Verlauf der Laufzeit sinkt oder steigt.

    Setzt der Anleger auf eine steigende Aktie, wählt er die Long-Option, setzt er auf einen fallenden Kurs wählt er die Short-Option. Ähnlich verhält es sich mit Call & Put, die Call Option berechtigt den Optionskäufer, den Basiswert zu einem bestimmten Preis zu kaufen, was nur sinnvoll ist, wenn der Preis ansteigt, die Put Option berechtigt ihn zum Verkauf, was wiederum nur bei einem sinkenden Kurs sinnvoll ist.

    Ein Beispiel:
    Ein Anleger interessiert sich für eine Aktie. Der Preis liegt bei 95 €, doch der Anleger setzt darauf, dass die Aktie im Preis steigen wird. Er erwirbt eine Option darauf, die Aktie innerhalb eines halben Jahres für 100 € zu kaufen.

    Diese 100 € werden als Ausübungspreis bezeichnet und die Option kostet ihn 10 €. Nun steigt die Aktie im vereinbarten Zeitraum auf 130 €, erfährt also einen Anstieg um 36 %.

    Die Option, die der Anleger für 10 € gekauft hat, und die ihm das Recht zusichert, die entsprechende Aktie für 100 € zu kaufen, kann der Anleger nun verkaufen und zwar für 30 €, was zusammen mit dem Ausübungspreis von 100 € den aktuellen Aktienkurs widerspiegelt.

    Damit gewinnt er 20 € und das gleiche Geld hätte er gewonnen, wenn er stattdessen die Aktie für 100 € gekauft, für 130 € wieder verkauft und vom Gewinn den Kaufpreis der Option abgezogen hätte. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied.

    Die Hebelwirkung

    Während die Aktie innerhalb der Laufzeit um etwa 36 % gestiegen ist, ist der Wert der Option um 100 % von 10 auf 20 € gestiegen. Hier kommt die sogenannte Hebelwirkung ins Spiel, da es bei Handel mit Optionen möglich ist, prozentual wesentlich größere Gewinne einzufahren.

    Zwar bleibt das einzelne Ergebnis gleich, da der Anleger in beiden Fällen 20 € gewinnt, doch während die Aktie um nur 36 % gestiegen ist, ist der Wert der Option um 100 % gestiegen. Gepaart mit der Tatsache, dass beim Handel mit Optionen der Kapitaleinsatz wesentlich geringer ist als wenn direkt mit dem Basiswert spekuliert wird, lassen sich so durch die Hebelwirkung sehr hohe Gewinne erzielen.

    Gleichzeitig ist jedoch aus das Risiko, dass es zu einem Totalverlust kommt sehr hoch.

    Vor- und Nachteile des Optionshandels

    Der Handel mit Optionen hat also Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehören unbestritten die hohen Gewinnmöglichkeiten durch die Hebelwirkung und der vergleichsweise geringe Kapitaleinsatz. Zudem profitiert der Käufer von Optionen davon, dass er seine Option nicht ausüben muss und er hat die Möglichkeit, je nachdem wie er spekuliert, sowohl von fallenden als auch von steigenden Kurswerten zu profitieren.

    Nachteilig ist jedoch, dass es leicht zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen kann, wenn sich der Basiswert der Option innerhalb der Laufzeit nicht in die erwünschte Richtung bewegt. Außerdem wird beim Handel mit Optionen immer eine gewisse Anzahl an Basiswerten zusammengefasst, der Käufer kann also nicht eine Option auf eine Aktie erwerben, sondern nur auf ein Bündel von beispielsweise 100 Aktien. Diese Bündelung des Basiswertes macht vor allem für Kleinanleger eine Diversifikation des Kapitals schwierig.

  • Bitcoin & Kryptowährungen online kaufen

    Bitcoin & andere Kryptowährungen

    Kryptowährungen, und allem voran Bitcoins, sind auch in Österreich in aller Munde. Aber was ist das überhaupt, was kann man damit anfangen und was ist steuerlich zu beachten? Hier finden Sie Antworten.

    Was sind Kryptowährungen?

    Kryptowährungen sind digitale Währungen, doch schon diese Bezeichnung ist irreführend, denn als offizielle Währung sind Bitcoin und Co nicht zugelassen. Es handelt sich bei Kryptowährungen daher streng gesehen auch nicht um Finanzinstrumente, sondern um unkörperliche, nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.

    So gibt es bei den Kryptowährungen anders als bei zugelassenen, offiziellen Währungen, keine zentrale Stelle, die dieses virtuelle Geld herausgibt, sondern es entsteht vielmehr durch komplizierte, kryptografische Verfahren, das sogenannte Mining.

    Während offizielle Währungen also von einem jeweiligen Zentralorgan wie einer Notenbank geschaffen werden, entstehen Kryptowährungen ohne ein solches Monopol.

    Im Beispiel von Bitcoin werden sie von den Nutzern selbst geschaffen, doch dies unterliegt vielen Regeln, die sich immer wieder verändern, und es gibt eine Obergrenze von 21 Millionen Bitcoin, die vom „Erfinder“ dieser Währung, Satoshi Nakamoto, festgelegt wurde.

    Wozu können Kryptowährungen verwendet werden?

    Mit Kryptowährungen wie Bitcoin lassen sich Dienstleistungen und Waren bezahlen.

    Was die Zahlung mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen unter anderem so besonders macht, ist, dass sie weitgehend anonym ist. Bitcoin und andere Kryptowährungn werden daher mitunter auch bei kriminellen Machenschaften verwendet, da sich die Zahlungen nicht zurückverfolgen lassen.

    Auf der anderen Seite kommen Bitcoin aber beispielsweise auch zur Verwendung bei der Vergabe von Spenden oder als Anerkennung besonderer Inhalte im Netz.

    Aber, und das ist für Anleger wichtig, Bitcoins werden auch an der Börse gehandelt und bieten eine Möglichkeit zur Investition.

    So kann man in Österreich Bitcoin kaufen

    Um in Bitcoin zu investieren, muss man sich zunächst einmal eine sogenannte Wallet, eine virtuelle Brieftasche, zulegen. Ohne Wallet kann man keine Bitcoins erwerben. Eine solche Wallet kann im Internet bei verschiedenen Anbietern erstellt werden und sobald das geschehen ist, kann man Bitcoin kaufen.

    Am einfachsten geht das auf einem Bitcoin Marktplatz, wo die Bitcoins von verschiedenen Anbietern angeboten werden.

    Hier sollte man jedoch im Vorfeld etwas recherchieren, um nur mit seriösen Händlern ins Geschäft zu kommen.

    Eine zweite Möglichkeit, Bitcoins zu kaufen, ist die Bitcoinbörse. Anders als auf dem Marktplatz treten Käufer und Verkäufer hier nicht in direkten Kontakt miteinander, sondern die Verkäufer stellen die Bitcoins zu einem bestimmten Kurs in einer bestimmten Menge zur Verfügung und die Käufer entscheiden, zu welchem Kurs sie in die Bitcoins investieren.

    Aber auch offline lassen sich Bitcoins kaufen und zwar bei den sogenannten Trafiken, kleinen Geschäften, die Bons mit einem Code gegen Bargeld verkaufen, oder an Tankstellen. Diesen Code gibt man auf der Seite des Anbieters ein und erhält die Bitcoins in seiner Wallet gutgeschrieben.

    Und auch bei der Post kann man in Österreich Bitcoins kaufen. Seit Juli 2017 kann man bei der österreichischen Post gegen Bargeld Bitcoins und andere Kryptowährungen erwerben. Der Käufer erhält auch hier einen Bon, der einen Code enthält und diesen kann er auf der Website von bitpanda einlösen, wobei er die Wahl zwischen verschiedenen Kryptowährungen hat wie beispielsweise Bitcoin, Dash, Litecoin oder Ethereum.

    Last but not least ist in Österreich auch der Kauf von Bitcoins am Geldautomaten möglich.

    Was bringt eine Investition in Kryptowährungen?

    In Österreich ist es also recht einfach und es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bitcoins und andere Kryptowährungen zu erwerben.

    Was aber nutzt dieser Erwerb vor allem dem Geldanleger?
    Die Antwort ist einfach: Mit Bitcoins lässt sich eine gute Rendite machen, denn die Anleger können von den steigenden Kursen profitieren.

    Viele Menschen schätzen die Vorteile der digitalen Währungen, die finanzielle Transaktionen rund um  den Globus einfach und unkompliziert machen und auch die Anonymität sowie das Fehlen einer monopolistischen Kraft spricht viele Menschen an, die den derzeitigen Finanzmarkt kritisch sehen und so erfreuen sich Bitcoin und Co stetig steigender Beliebtheit. Dadurch steigen die Kurse und Anleger können gute Gewinne machen.

    Doch Vorsicht, eine Investition in Kryptowährungen ist eine risikoreiche Geldanlage, denn der Kurs kann jederzeit abstürzen und dann ist das Kapital weg.

    Kryptowährungen und Steuer

    Steuerlich muss im Hinblick auf Kryptowährungen zwischen verschiedenen Sachverhalten unterscheiden werden.

    Im Betriebsvermögen haben sie denselben Stellenwert wie sonstige betriebliche Wirtschaftsgüter und Einkünfte daraus werden zum Einkommenssteuertarif besteuert.

    Im Privatvermögen unterliegen sie, wenn sie zinsbringend veranlagt werden, der KESt von 27,5 %.

    Werden Kryptowährungen im Privatvermögen nicht zinsbringend veranlagt, sind sie nur dann steuerlich relevant, wenn sie zum Zweck von Spekulationsgeschäften eingesetzt werden das heißt, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung eine Zeitpanne von weniger als einem Jahr liegt.

     

     

     

     

     

  • Aktien kaufen in Österreich

    In Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus werfen die altbekannten und bewährten Sparmodelle wie das Sparbuch, das Bausparen oder die Investition in Anleihen kaum noch eine attraktive Rendite über der Realinflation ab. Immer mehr Anleger in Österreich wenden sich daher dem Aktienkauf zu.

    Was Sie darüber wissen müssen, wo und wie Sie am besten Aktien kaufen, wie viel Geld Sie guten Gewissens in Aktien investieren können und welche Aktien sich gut für Anfänger eignen, das und mehr erfahren Sie hier.

    Aktien bieten gute Renditemöglichkeiten

    Während bei vielen anderen Spar- oder Geldanlagemodellen die Renditen nicht zuletzt wegen des niedrigen Zinsniveaus sinken, versprechen Aktien noch immer eine gute Rendite.

    Doch Vorsicht, je höher die Rendite, desto höher ist entsprechend das Risiko, denn auch beim Handel mit Aktien gibt es nichts geschenkt. Verspricht Ihnen ein Anbieter eine hohe Rendite ohne Risiko, sollten Sie das Angebot mehr als gründlich prüfen oder besser gleich die Finger davon lassen, denn solche Angebote sind meist zu gut, um wahr zu sein.

    Was ist eine Aktie?

    Aktien sind Wertpapiere, die für einen Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Europäischen Gesellschaft (EG) stehen.

    Mit dem Kauf von Aktien können Sie diese Anteile erwerben und steigt der Wert des Unternehmens, deren Aktien Sie halten, so steigt auch der Wert Ihrer Aktien. Sinkt der Wert des Unternehmens an der Börse, sinkt der Preis Ihrer Aktie.

    Durch geschicktes Kaufen, Verkaufen oder auch einfach nur Halten der Aktien können Sie Ihr Vermögen vergrößern, auf der anderen Seite können Sie allerdings auch Verluste einfahren.

    Manche Unternehmen bieten neben dem reinen Wert der Aktie auch eine Dividende, was bedeutet, dass ein Teil des Gewinns, den das Unternehmen macht, an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

    Wer kann in Aktien investieren?

    Rechtlich gesehen kann jede geschäftsfähige Person Aktien kaufen und verkaufen, es bedarf dazu keiner speziellen Legitimierung.

    In der Praxis ist es jedoch ratsam, sich ein Grund- und Basiswissen anzueignen und den Aktienmarkt eine Weile gründlich zu studieren, bevor man tatsächlich Geld in die Hand nimmt und es in Aktien investiert.

    Kapital muss natürlich auch vorhanden sein, denn nur so macht eine Investition in Aktien Sinn.

    Von hochspekulativen und riskanten Finanzgeschäften, bei denen man sich Geld leiht, um es in Aktien zu investieren und daran zu verdienen, sollte man eher Abstand nehmen, denn solche Transaktionen führen meist auf geradem Wege in ein finanzielles Desaster.

    Wo kann man Aktien kaufen?

    Aktien kann man entweder bei der Bank oder aber auch im Internet kaufen.
    Wer noch ein Neuling auf dem Gebiet der Aktiengeschäfte ist und sich gern persönlich beraten lassen möchte, der sollte bei seiner Hausbank vorsprechen. Die Banken bieten in der Regel Wertpapierdepots an, die auch von der Bank verwaltet werden.

    Außerdem kann man sich von einem Anlageberater beraten lassen und erhält so etwas Hilfestellung, was vor allem bei den ersten Investitionen nicht schaden kann. Für diese Leistungen fallen jedoch auch entsprechende Gebühren an.

    Wer lieber auf eigene Faust und zu günstigeren Konditionen agieren möchte und keinen Wert auf eine persönliche Beratung legt, der sucht sich einen Online Broker. Für Österreich ist beispielsweise Flatex empfehlenswert, da bei diesem Broker auch gleich die Versteuerung der Erträge erledigt wird. Die Vorteile des Online Brokers liegen darin, dass die Kosten für Leistungen wie Depotführung oder Kontoführung wesentlich geringer ausfallen und teilweise sogar gar keine Gebühren erhoben werden. Außerdem können die Aktiengeschäfte unabhängig von Öffnungszeiten jederzeit am heimischen Computer ausgeführt werden. Eine Übersicht über günstige Online Broker in Österreich finden Sie in unserem Online Broker Vergleich.

    Auf eine Beratung muss man beim Online Broker jedoch verzichten.

    Wie läuft der Aktienkauf ab?

    Der Aktienkauf an sich ist einfach. Alles, was man tun muss, ist ein Wertpapierdepot zu eröffnen, es mit dem entsprechenden Startkapital auszustatten und schon kann man die erste Order in Angriff nehmen. Um Fehler zu vermeiden sollte man dabei jedoch immer sorgfältig und konzentriert vorgehen und alle Angaben noch einmal checken, bevor man die Order aufgibt.

    Beim Aktienkauf bei der Bank kann man sich bei der Gelegenheit auch beraten lassen und den Sachbearbeiter bitten, noch einmal alle Positionen durchzugehen. Beim Aktienkauf beim Online-Broker muss man selbst checken und sichergehen, dass alles stimmt. Dabei sollte man vor allem darauf achten, dass man die richtige Aktie und den richtigen Börsenplatz, die richtige Stückzahl und den richtigen Preis gewählt hat und, falls gewünscht, ein Limit eingesetzt hat.

    Wie viel Geld sollte man in Aktien investieren?

    In Euro lässt sich die Summe, die man guten Gewissens in Aktien investieren kann, nicht fassen, denn natürlich ist es individuell unterschiedlich und vom eigenen Finanzstatus abhängig, wie viel Geld man in Aktien investieren kann und möchte.

    Es gibt jedoch eine Faustregel, die lautet:

    • ein Drittel des Kapitals sollte man kurzfristig anlegen, beispielsweise auf einem Sparbuch oder als Tagesgeld, so dass man jederzeit darüber verfügen kann, wenn man es braucht
    • ein weiteres Drittel sollte man fest anlegen, beispielsweise in Festgeld oder Anleihen. Das bringt zwar weniger Rendite als ein Aktienkauf, ist dafür aber sicherer
    • das letzte Drittel kann man in Aktien investieren, ohne Gefahr zu laufen, sein gesamtes Vermögen zu verlieren

    Wer sich an diese Faustregel hält, der ist auch bei Aktiengeschäften auf der sicheren Seite, denn selbst wenn alles schief läuft, sind immer noch 2/3 des Kapitals da.

    Welche Aktien soll man kaufen?

    Welche Aktien man kaufen sollte kann einem niemand sagen. Der Anlageberater kann Empfehlungen aussprechen, aber die Entscheidung muss man letztlich allein treffen. Vor allem Anfänger sollten jedoch erst einmal auf die sogenannten Blue Chips setzen.

    Das sind Aktien von Unternehmen, die seit Jahren erfolgreich und stabil an der Börse notiert sind. Für Österreich sind das beispielsweise Aktien von Telekom Austria, Erste Group Bank, OMV oder Voestalpine. Im internationalen Bereich gehören zu den Blue Chips Werte wie Phillip Morris, Coca Cola oder McDonalds.

    Oft zahlen diese Unternehmen auch eine Dividende aus.
    Höhere Renditen, aber auch ein größeres Risiko versprechen junge Unternehmen und Start Ups, bei denen es in der Regel keine Dividenden gibt.

    Diversifikation ist wichtig

    Wichtig ist beim Aktienkauf auf jeden Fall, dass man nicht all sein Geld in einen Wert investiert, sondern das Kapital streut. So verliert man im Fall des Falles nicht das gesamte Kapital, denn wenn man mit etwas Umsicht vorgeht und keine hochriskanten Geschäfte tätigt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass alle Aktienkäufe zugleich ein Minus einbringen.

    Allerdings bedarf es durchaus einer gewissen Recherche, um eine gute Streuung beim Aktienkauf zu erreichen und es muss dabei auch einiges an Kapital eingesetzt werden.

    Fazit

    Der Aktienkauf in Österreich ist einfach und für jedermann zugänglich. Wer sein Geld in Aktien investieren möchte, sollte sich jedoch vorab gründlich mit dem Thema befassen und nicht sein ganzes Geld dafür ausgeben, denn der Aktienhandel beinhaltet auch immer ein Verlustrisiko.

    Wer sich damit etwas eingehender befasst und am Anfang auf sichere Blue Chips setzt, der kann damit jedoch eine gute Rendite erzielen.

  • Wertpapiere & Steuern in Österreich

    Besteuerung von Kapitalerträgen in Österreich

    Wer sein Geld in Wertpapieren anlegt, der erhält im besten Fall Gewinne und Ausschüttungen oder er verkauft das Papier mit einem Gewinn.

    Doch natürlich müssen all diese Gewinne auch versteuert werden und dabei lauert durchaus der ein oder andere Fallstrick.

    Welche Einkünfte wie versteuert werden müssen, worauf Sie genau achten müssen und wie die Besteuerung von Auslandsdepots aussieht, erfahren Sie hier.

    Wie werden die Gewinne versteuert?

    Wenn es daran geht, Gewinne aus Wertpapieren zu versteuern, gibt es prinzipiell erst einmal drei verschiedene Möglichkeiten:

    • Versteuerung über die Kapitalertragssteuer (KESt) zum begünstigten Steuersatz von 25 %
    • Versteuerung über die Kapitalertragssteuer (KESt) zum begünstigten Steuersatz von 27,5 %
    • Versteuerung über den individuellen Einkommenssteuertarif

    Für unterschiedliche Gewinne gelten also unterschiedliche Steuertarife. Aber was wird wie versteuert?

    Seit 2016 werden über den KESt Satz von 25 % nur noch Geldeinlagen bei den Banken und Kreditinstituten versteuert. Dazu zählen Girokonto Guthaben, Sparbücher, und Sparkonten. Was die Gewinne aus Wertpapieren angeht, spielt die KESt mit einem Steuersatz von 25 % also keine Rolle mehr.

    Für viele Gewinne aus Wertpapieren gilt jedoch die Kapitalertragssteuer mit dem begünstigten Steuersatz von 27,5 %.

    Sie kommt zum Tragen bei

    • Dividenden von Aktien
    • Kursgewinnen von Aktien
    • Kursgewinnen von Anleihen
    • Anleihezinsen
    • Indexzertifikaten
    • Bonuszertifikaten
    • Kapitalschutzprodukten
    • inländischen Fonds
    • KESt-Meldefonds und Nicht-Meldefonds
    • Optionsscheinen

    Eine Ausnahme bilden hier lediglich Wertpapieren, die vor dem 31.12.2010 angeschafft wurden. Für sie wird keine KESt fällig.

    Für manche Gewinne aus Börsengeschäften gilt jedoch auch die individuelle Einkommenssteuer. Je nach Einkommenshöhe liegt dieser Satz in Österreich zwischen 0 und 55 %, theoretisch ist es also möglich, die Gewinne aus Börsengeschäften über die Einkommenssteuer günstiger zu versteuern als über die Kapitalertragssteuer. Dies ist insbesondere bei nicht verbrieften Derivaten – wie beispielsweise Optionen – aktuell der Fall.

    In der Praxis ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Personen mit einem Einkommensteuersatz, der unter den 27,5 % der KESt liegt, Geld an der Börse investieren, denn bereits ab einem Jahreseinkommen von 18.000 € beträgt der Einkommensteuersatz 35 % und liegt damit über dem der KESt. Das regelmäßige Monatseinkommen dürfte 1.500 € also nicht überschreiten, wenn man bei der Versteuerung über die Einkommensteuer besser wegkommen wollte als bei der KESt und das trifft für die Mehrheit derer, die Geschäfte an der Börse betreiben und dort investieren, sicher nicht zu.

    Zu einem meist höheren Steuersatz als den 27,5 % der KESt, nämlich zum Einkommensteuersatz von bis zu 55 % werden also Gewinne aus folgenden Wertpapieren besteuert:

    • Optionen
    • Futures
    • CFDs
    • Forex
    • Nachrangdarlehen wie beispielsweise Crowdinvesting
    • P2P Kredite
    • Fremdwährungskonten

    Bei der Versteuerung über die Einkommenssteuer ist zu beachten, dass hier, im Gegensatz zu der Versteuerung über die KESt, Werbungskosten geltend gemacht werden können.

    Steuern & Wertpapierdepot im Ausland

    Während Kapital bei inländischen Depots zuweilen steuereinfach angelegt werden kann, sich also der Broker um die Erledigung der gesamten Steuer kümmert, ist das bei Auslandsdepots nicht der Fall. Hier muss der Anleger selbst dafür sorgen, seine Gewinne zu versteuern.

    In der Vergangenheit wurde das mitunter schon einmal „vergessen”, so dass im Jahr 2015 der sogenannte Common Reporting Standard (CRS) zum EU Recht wurde.

    Er besagt, dass Broker und Banken den österreichischen Finanzämtern umfassende Daten zu den Börsengeschäften österreichischer Staatsbürger melden müssen.

    Dazu gehören beispielsweise

    • Zinseinkünfte
    • Dividenden
    • Gewinne aus Verkäufen
    • der Stand des Depots zum Jahresende

    Zwar mussten diese Einkünfte schon immer in der Steuererklärung aufgeführt werden, doch nun erfährt der Staat garantiert auch von den „vergessenen” Gewinnen, so dass jeder, der sein Geld in Auslandsdepots angelegt hat, sein Gedächtnis schnell auf Vordermann bringen sollte, denn bei einer Steuerhinterziehung lässt der Staat nicht mit sich spaßen.

    Nicht immer muss so etwas natürlich absichtlich passieren, doch in diesem Fall schützt Unkenntnis nicht vor Strafe und so müssen Anleger beispielsweise vor allem bei ausschüttungsgleichen Erträgen von Fonds und ETFs aufpassen. Sie kommen bei thesaurierenden Fonds und ETFs zustande und werden bei inländischen Brokern automatisch versteuert, beim Auslandsdepot jedoch nicht. Hier muss sich der Anleger selbst darum kümmern, er muss in Erfahrung bringen wie hoch die Ausschüttungen sind und diese dann über seine Einkommenssteuererklärung versteuern.

    Wer ein Wertpapier Depot anlegt, sollte daher immer genauestens darauf achten, ob es von einem Broker stammt, der steuereinfach arbeitet und der sich darum kümmert, dass die KESt abgeführt wird, oder ob es sich um einen nicht steuereinfachen, zumeist ausländischen Broker handelt. In unserem Online Broker Vergleich finden Sie alle Informationen darüber, welcher Broker tatsächlich steuereinfach arbeitet.

    In diesem Fall spart man zwar einiges an Gebühren, da die Depots oft kostenlos sind, doch hat man die gesamte Arbeit mit der Versteuerung selbst und es kann zu großen Problemen führen, wenn wirklich mal etwas durchrutscht.