Rückerstattung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge / Dividenden – Ein umfassender Leitfaden für österreichische Anleger

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Vorab: Alle bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und dokumentiert. Eine Haftung auf Richtigkeit oder Aktualität kann nicht übernommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer als österreichischer Anleger in ausländische Aktien investiert und dabei Dividenden erhält, sieht sich oft mit dem komplexen Thema der Quellensteuer konfrontiert. Diese wird direkt im Ausland von den erhaltenen Dividenden einbehalten, kann aber unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Dieser umfassende Leitfaden erklärt, wie die Rückerstattung ausländischer Quellensteuer in Österreich funktioniert und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Sie als österreichischer Anleger von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren können.

Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt im Quellenstaat (dem Land des ausschüttenden Unternehmens) von Kapitalerträgen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten wird. Sie wird unmittelbar bei der Ausschüttung abgezogen, bevor der Betrag an den Empfänger weitergeleitet wird.

Für österreichische Anleger bedeutet dies eine potenzielle Doppelbesteuerung – der denkbar schlechteste Fall: Die Dividende wird sowohl im Ausland besteuert (durch die Quellensteuer) als auch in Österreich (durch die Kapitalertragsteuer von 27,5%). Um diese ungerechtfertigte Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Funktionsweise der Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wie hoch die Quellensteuer maximal sein darf und welche Beträge in Österreich angerechnet oder zurückgefordert werden können. Die Abkommen enthalten typischerweise folgende Regelungen:

  • Reduzierte Quellensteuersätze: Statt der regulären inländischen Steuersätze gelten oft niedrigere Sätze für Ausländer
  • Anrechnungsverfahren: Die ausländische Quellensteuer wird auf die österreichische Steuer angerechnet
  • Erstattungsverfahren: Überschüssige Quellensteuer kann zurückgefordert werden

In der Regel werden 15% der Quellensteuer angerechnet und es sind in Österreich dann lediglich noch 12,5% österreichische Kapitalertragsteuer fällig.

Beispiel: Quellensteuer auf Dividenden aus Belgien

Quellensteuersatz Belgien: 30%

SteuernBeträge
Brutto-DividendeEUR 1.000,00
Quellensteuer Belgien30%EUR 300,00
Kapitalertragsteuer Österreich
27,5% KESt
– 15% anrechenbar Quellensteuer
= 12,5% tatsächliche KESt in Österreich
12,5%EUR 125,00
Netto-DividendeEUR 575,00
Gesamte Steuerbelastung42,5%EUR 425,00
Rückforderbare Quellensteuer Belgien
42,50% Gesamtbelastung
– 27,50% “KESt-Deckelung” in Österreich
= 15,00%
15%EUR 150,-

Beispiel: Quellensteuer auf Dividenden aus Deutschland

In Deutschland beträgt die Quellensteuer 26,375% (bestehend aus 25% deutscher Abgeltungssteuer plus davon noch 5,5% Solidaritätszuschlag)

SteuernBeträge
Brutto-DividendeEUR 1.000,00
Quellensteuer Deutschland26,375%EUR 263,75
Kapitalertragsteuer Österreich
27,5% KESt
– 15% anrechenbar Quellensteuer
= 12,5% tatsächliche KESt in Österreich
12,5%EUR 125,00
Netto-DividendeEUR 611,25
Gesamte Steuerbelastung38,875%EUR 388,75
Rückforderbare Quellensteuer Deutschland
38,875% Gesamtbelastung
– 27,50% “KESt-Deckelung” in Österreich
= 11,375% Rückforderbare Quellensteuer
11,375%

Anbei findest du ein Beispiel für eine Dividendenabrechnung eines belgischen Unternehmens (Zahltag: 23.05.2025). Sehr schön – hier im Falle von Flatex – ist die Aufstellung in der Abrechnung der bezahlten Quellensteuer (Screenshot – Pkt. 1) als auch die Darstellung der anrechenbaren Quellensteuer und der rückforderbaren Quellensteuer (Pkt. 2), heißt du sieht sofort bei jeder Dividendenabrechnung, ob du hier eine Rückforderung beantragen kannst, oder nicht.

Quellensteuer Anrechenbare Quellensteuer Rückforderbare Quellensteuer - Beispiel Belgien
Quellensteuer Anrechenbare Quellensteuer Rückforderbare Quellensteuer – Beispiel Belgien

Ein kleiner Nachteil bei Flatex – für die Berechnung der Dividende knöpfen sie dir pauschal nochmal EUR 5,90 je Dividendenausschüttung ab, sofern die Dividende mehr als EUR 15,- nach Steuern und Abgaben beträgt. Ausgenommen davon sind Dividenden aus Deutschland und Österreich. (Stand: 05/2025)

Länderspezifische Quellensteuer-Übersicht

Länder, die keine Quellensteuer einbehalten

Es gibt auch Länder, die keine Quellensteuer erheben und somit keine Rückerstattung erforderlich machen. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise:

  • Brasilien
  • Irland
  • Großbritannien
  • Hong Kong
  • Liechtenstein
  • Singapur

Länder mit bis zu 15% Quellensteuer

Bei folgenden Ländern hast du noch keinen Aufwand mit der Rückforderung der Quellensteuer, da diese zur Gänze bereits durch deinen steuereinfachen Broker korrekt berechnet und angerechnet werden. Zu zahlst somit die an der Quelle anfallenden Steuern bis maximal 15%, welche direkt an die Kapitalertragsteuer in Österreich angerechnet werden und somit die standardmäßige Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5% nicht überschritten werden.

LandReguläre Quellensteuer
Niederlande15%
Luxemburg15%
Tschechien15%
Ungarn15%
Kroatien10%
Mexico10%
Japan15%
Slowakei10% (zuvor 7%)
Argentinien10%
Polen15%
Frankreich15% (bis zu 30% möglich)

Länder mit über 15% Quellensteuer

Anbei nun eine Liste jener Länder, die Quellensteuern über 15% eingeben und eine entsprechende Rückforderung der zu viel bezahlten Quellensteuer zulässig und auch zu empfehlen ist, sofern der Aufwand auch tatsächlich dafür steht.

LandAngewendete QuellensteuerAnrechenbare QuellensteuerAntragsfrist
Deutschland26,375%15%4 Jahre
Schweiz35%15%3 Jahre
Italien26%15%48 Monate
Belgien30%15%3 Jahre
Portugal28%15%4 Jahre
Dänemark27%15%3 Jahre
Spanien19%15%4 Jahre
Vereinigtes Königreich20%15%4 Jahre
Norwegen25%15%3 Jahre
Schweden25%15%6 Jahre
Finnland20%15%3 Jahre
Slowenien27,5%15%3 Jahre
USA30%15%3 Jahre
Kanada25%15%4 Jahre
Japan20,42%15%3 Jahre

Anmerkung: Die Fristen beziehen sich auf Jahre nach der Dividendenzahlung bzw. nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. Genaue Fristberechnung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Quelle: https://taxsummaries.pwc.com/quick-charts/withholding-tax-wht-rates

Rückerstattungsformulare und Informationen für Quellensteuern je Land

Anbei eine Liste von Formularen & Links zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer aus den jeweiligen Länden. Eine vollständige und auch regelmäßig aktualisierte Liste findet man beim Bundesministerium für Finanzen. (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/quellensteuerformulare-von-dba-partnerstaaten/formulare-dba-partner.html)

Land / StateFormulare & Informationen
BelgienAnleitung & Formulare – “Reimbursement of the withholding tax
BulgarienFormular (bularisch)
ChinaFormular (chinesisch)
KanadaWebsite mit allen Informationen (englisch)
Formular – Application for Refund of Part XIII Tax Withheld
KroatienFormular (kroatisch & englisch)
DänemarkDetails & Online-Antrag (deutsch & englisch)
FinnlandFormular (englisch)
Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
FrankreichFormular (englisch)
Die Quellensteuer für ausländische Investoren wurde 2018 auf 12,8% gesenkt. Dennoch werden idR vom Broker bzw. der Verwahrstelle bzw. Depotbank vor Abzug noch 30% abgezogen.
DeutschlandAnleitung von Klaus zur Rückforderung deutscher Kapitalertragssteuer
GriechenlandFormular (griechisch & englisch)
IrlandAnleitung & Formulare (englisch)
IsraelRelief from withholding tax (englisch)
ItalienFormular A – für Dividenden (englisch)
Informationen & Kontaktdaten für Rückfragen (englisch)
Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
JapanFormular für Dividenden (japanisch & englisch)
alle Formular (englisch)
LuxemburgAntrag auf Rückerstattung der luxemburgischen Abzugsteuer auf Dividenden (deutsch & englisch)
alle Formulare (auch auf Deutsch)
NeuseelandAnleitung (englisch)
NiederlandeAntrag & Anleitung (deutsch)
Alle Formulare (englisch)
PortugalForm mod. 22 (portugiesisch & englisch) – RFI (Claim for repayment of Portuguese tax on dividends from shares and interest from debt securities)
Form mod. 23 (portugiesisch & englisch) – RFI (Claim for repayment of portuguese tax on royalties, dividends and interest)
Website mit allen Informationen (portugiesisch)
SpanienQuellensteuerformulare vom Finanzamt Österreich zur Verfügung gestellt. (möglicherweise veraltet)
Umfangreiche Anleitung der spanischen Steuerbehörden auf Deutsch
Anleitung von Robby (für Deutschland) – digitaler Antrag für Deutschland, eventuell auch hilfreich für Österreich.
SchwedenInformationen (englisch)
Formular (schwedisch & englisch)
Anleitung von Robby (für Deutschland) – aber dennoch sehr hilfreich für Österreich
SchweizFormulare für Österreich
Formular wird als QDF und nicht als PF bereitgestellt, daher braucht du eine eigene Software für das Öffnen des Formulars – Download snapform Viewer (Freeware)
Für die Rückforderung aus der Schweiz ist ein sogenannter Tax Voucher erforderlich. Dieser kostet aktuell bei Flatex EUR 5,90 und ist über das Support-Formular im eingeloggten Bereich anzufordern.
Anleitung von Robby (für Deutschland) als Hilfestellung. Deutschland hat jedoch bereits eine digitale Formularstrecke.

Wichtige Fristen und Besonderheiten

Antragfristen nach Ländern

LandAntragsfristBesonderheiten
Deutschland4 Jahre nach Ablauf des KalenderjahresVereinfachtes Verfahren möglich
Schweiz3 Jahre nach Ablauf des SteuerjahresOft direkte Abwicklung über Bank
Frankreich2 Jahre nach der DividendenzahlungKürzeste Frist in Europa
Italien48 Monate nach der Steuereinbehaltung
Belgien3 Jahre nach der Dividendenzahlung
Portugal4 Jahre nach der Steuereinbehaltung
Dänemark3 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres
USA3 Jahre nach der DividendenzahlungUmfangreiche Dokumentation erforderlich

Besondere Verfahren

Deutschland: Seit 2024 gibt es ein vereinfachtes Verfahren für österreichische Anleger. Die Rückerstattung kann bereits bei der deutschen depotführenden Bank beantragt werden, wenn diese am besonderen Erstattungsverfahren teilnimmt.

Schweiz: Die Schweiz bietet ein vereinfachtes Verfahren für Anleger aus DBA-Staaten. Viele Schweizer Banken nehmen direkt nur die reduzierte Quellensteuer ab, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Antragstellung und Verfahren

Österreichische Anleger müssen Quellensteuerrückerstattungen eigenständig bei den ausländischen Steuerbehörden beantragen. Die österreichischen Depotbanken bieten hierbei grundsätzlich keine Unterstützung bei der Durchführung der Rückerstattungsverfahren an.

Erforderliche Schritte:

  1. Beantragung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim österreichischen Finanzamt
  2. Ausfüllen der länderspezifischen Rückerstattungsformulare
  3. Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
  4. Fristgerechte Einreichung bei der ausländischen Steuerbehörde
  5. Nachverfolgung des Antrags und gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen

Wichtige Fristen beachten: Die Rückerstattungsfristen variieren erheblich zwischen den Ländern und beginnen meist mit dem Jahr der Dividendenzahlung zu laufen.

Das klingt jetzt auf den ersten Blick alles halb so wild. Wer jedoch – wie bespielsweise Klaus – das Spiel schon einmal selbst durchgespielt hat, braucht vielleicht doch etwas Nerven. Klaus hat in seinem Substack eine Schritt für Schritt Anleitung zusammengestellt, wie die Rückforderung der Quellensteuer auf Dividenden von deutschen börsennotierten Unternehmen gelingt: https://ausmsueden.substack.com/p/fur-osterreich-ruckforderung-zu-viel

Steuerliche Behandlung in Österreich

Die steuerliche Behandlung von Dividenden und Quellensteuerrückerstattungen in Österreich folgt klaren Regeln:

Besteuerung der Dividende: Ausländische Dividenden unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer von 27,5% auf den Bruttobetrag.

Anrechnung der Quellensteuer: Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zur Höhe des im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Satzes auf die österreichische KESt angerechnet. Der anrechenbare Betrag ist auf die österreichische Steuer beschränkt.

Rückerstattungsbeträge: Zurückerstattete Quellensteuer stellt keinen zusätzlichen steuerpflichtigen Ertrag dar, sondern ist lediglich die Korrektur einer zu hoch einbehaltenen ausländischen Steuer.

Entwicklungen und Ausblick

Digitalisierung der Verfahren

Viele Steuerverwaltungen arbeiten an der Digitalisierung ihrer Rückerstattungsverfahren:

  • Online-Anträge: Zunehmend können Anträge elektronisch eingereicht werden
  • Automatisierte Verfahren: Entwicklung von Systemen zur automatischen Bearbeitung
  • Internationale Kooperation: Bessere Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen

Regulatorische Änderungen

Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der Quellensteuerverfahren:

  • FASTER-Initiative: Vereinheitlichung der Erstattungsverfahren in der EU
  • Digitale Lösungen: Entwicklung grenzüberschreitender digitaler Plattformen
  • Fristvereinheitlichung: Angleichung der Rückerstattungsfristen zwischen den Mitgliedstaaten

Fazit

Die Rückerstattung ausländischer Quellensteuer ist ein komplexes, aber lohnendes Unterfangen für österreichische Anleger. Die Beispielrechnungen zeigen, dass sich bei größeren Dividendenbeträgen erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Während der bürokratische Aufwand nicht zu unterschätzen ist, haben moderne Depotbanken zunehmend Serviceangebote entwickelt, die den Prozess erheblich vereinfachen.

Für eine erfolgreiche Rückerstattung sind gründliche Vorbereitung, vollständige Dokumentation und die Einhaltung der länderspezifischen Fristen entscheidend. Die Investition in Zeit und gegebenenfalls professionelle Unterstützung zahlt sich bei größeren Anlagebeträgen definitiv aus.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Harmonisierung der Verfahren wird die Quellensteuerrückerstattung in Zukunft voraussichtlich einfacher und effizienter werden. Bis dahin bleibt sie jedoch eine wichtige Möglichkeit für österreichische Anleger, ihre Steuerlast bei internationalen Investments zu optimieren und eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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