Wertpapiere & Steuern in Österreich

Inhaltsübersicht

Rate this post

Besteuerung von Kapitalerträgen in Österreich

Wer sein Geld in Wertpapieren anlegt, der erhält im besten Fall Gewinne und Ausschüttungen oder er verkauft das Papier mit einem Gewinn.

Doch natürlich müssen all diese Gewinne auch versteuert werden und dabei lauert durchaus der ein oder andere Fallstrick.

Welche Einkünfte wie versteuert werden müssen, worauf Sie genau achten müssen und wie die Besteuerung von Auslandsdepots aussieht, erfahren Sie hier.

Wie werden die Gewinne versteuert?

Wenn es daran geht, Gewinne aus Wertpapieren zu versteuern, gibt es prinzipiell erst einmal drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Versteuerung über die Kapitalertragssteuer (KESt) zum Steuersatz von 25 %
  • Versteuerung über die Kapitalertragssteuer (KESt) zum Steuersatz von 27,5 %
  • Versteuerung über den individuellen Einkommenssteuertarif

Für unterschiedliche Gewinne gelten also unterschiedliche Steuertarife. Aber was wird wie versteuert?

Seit 2016 werden über den KESt Satz von 25 % nur noch Geldeinlagen bei den Banken und Kreditinstituten versteuert. Dazu zählen Girokonto Guthaben, Sparbücher, und Sparkonten.

Was die Gewinne aus Wertpapieren angeht, spielt die KESt mit einem Steuersatz von 25 % also keine Rolle mehr.

Für viele Gewinne aus Wertpapieren gilt jedoch die Kapitalertragssteuer mit dem Steuersatz von 27,5 %.

Sie kommt zum Tragen bei

  • Dividenden von Aktien
  • Kursgewinnen von Aktien
  • Kursgewinnen von Anleihen
  • Anleihezinsen
  • Indexzertifikaten
  • Bonuszertifikaten
  • Kapitalschutzprodukten
  • inländischen Fonds
  • KESt-Meldefonds und Nicht-Meldefonds
  • Optionsscheinen

Eine Ausnahme bilden hier lediglich Wertpapieren, die vor dem 31.12.2010 angeschafft wurden. Für sie wird keine KESt fällig.

Für manche Gewinne aus Börsengeschäften gilt jedoch auch die individuelle Einkommenssteuer. Je nach Einkommenshöhe liegt dieser Satz in Österreich zwischen 0 und 55 %, theoretisch ist es also möglich, die Gewinne aus Börsengeschäften über die Einkommenssteuer günstiger zu versteuern als über die Kapitalertragssteuer.

In der Praxi ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Personen mit einem Einkommensteuersatz, der unter den 27,5 % der KESt liegt, Geld an der Börse investieren, denn bereits ab einem Jahreseinkommen von 18.000 € beträgt der Einkommensteuersatz 35 % und liegt damit über dem der KEST. Das regelmäßige Monatseinkommen dürfte 1.500 € also nicht überschreiten, wenn man bei der Versteuerung über die Einkommensteuer besser wegkommen wollte als bei der KESt und das trifft für die Mehrheit derer, die Geschäft an der Böse betreiben und dort investieren, sicher nicht zu.

Zu einem meist höheren Steuersatz als den 27,5 % der KESt, nämlich zum Einkommensteuersatz von bis zu 55 % werden also Gewinne aus folgenden Wertpapieren besteuert:

  • Optionen
  • Futures
  • CFDs
  • Forex
  • Nachrangdarlehen wie beispielsweise Crowdinvesting
  • P2P Kredite
  • Fremdwährungskonten

Bei der Versteuerung über die Einkommenssteuer ist zu beachten, dass hier, im Gegensatz zu der Versteuerung über die KESt, Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Steuern & Wertpapierdepot im Ausland

Während Kapital bei inländischen Depots zuweilen steuereinfach angelegt werden kann, sich also der Broker um die Erledigung der gesamten Steuer kümmert, ist das bei Auslandsdepots nicht der Fall. Hier muss der Anleger selbst dafür sorgen, seine Gewinne zu versteuern.

In der Vergangenheit wurde das mitunter schon einmal „vergessen“, so dass im Jahr 2015 der sogenannte Common Reporting Standard (CRS) zum EU Recht wurde.

Er besagt, dass Broker und Banken den österreichischen Finanzämtern umfassende Daten zu den Börsengeschäften Österreichsicher Staatsbürger melden müssen.

Dazu gehören beispielsweise

  • Zinseinkünfte
  • Dividenden
  • Gewinne aus Verkäufen
  • der Stand des Depots zum Jahresende

Zwar mussten diese Einkünfte schon immer in der Steuererklärung aufgeführt werden, doch nun erfährt der Staat garantiert auch von den „vergessenen“ Gewinnen, so dass jeder, der sein Geld in Auslandsdepots angelegt hat, sein Gedächtnis schnell auf Vordermann bringen sollte, denn bei einer Steuerhinterziehung lässt der Staat nicht mit sich spaßen.

Nicht immer muss so etwas natürlich absichtlich passieren, doch in diesem Fall schützt Unkenntnis nicht vor Strafe und so müssen Anleger beispielsweise vor allem bei ausschüttungsgleichen Erträgen von Fonds und ETFs aufpassen. Sie kommen bei thesaurierenden Fonds und ETFs zustande und werden bei inländischen Brokern automatisch versteuert, beim Auslandsdepot jedoch nicht. Hier muss sich der Anleger selbst darum kümmern, er muss in Erfahrung bringen wie hoch die Ausschüttungen sind und diese dann über seine Einkommenssteuererklärung versteuern.

Wer ein Wertpapier Depot anlegt, sollte daher immer genauestens darauf achten, ob es von einem Broker stammt, der steuereinfach arbeitet und der sich darum kümmert, dass die KESt abgeführt wird, oder ob es sich um einen nicht steuereinfachen, zumeist ausländischen Broker handelt. In unserem Online Broker Vergleich finden alle Informationen darüber, welcher Broker tatsächlich steuereinfach arbeitet.

In diesem Fall spart man zwar einiges an Gebühren, da die Depots oft kostenlos sind, doch hat man die gesamte Arbeit mit der Versteuerung selbst und es kann zu großen Problemen führen, wenn wirklich mal etwas durchrutscht.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

*